CEMET hat erfolgreich die Rezertifizierung bestanden und durch die Entscheidung des Präsidenten des Amtes für Eisenbahnverkehr im Dezember 2015 die Sicherheitsbescheinigung – Teil A und B erhalten.
CEMET hat erfolgreich die Rezertifizierung bestanden und durch die Entscheidung des Präsidenten des Amtes für Eisenbahnverkehr im Dezember 2015 die Sicherheitsbescheinigung – Teil A und B erhalten.